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IHK Akademie Traunstein

IHK Akademie Traunstein: Seminar Gelungene Kommunikation im Büroalltag

Zunehmende Arbeitsverdichtung, Zeitdruck und eine immer komplexer werdende Arbeitswelt mit ihren ständigen Veränderungen lassen oft wenig Zeit für Kommunikation und Austausch. Gleichzeitig können die vorgegebenen Ziele nur gemeinsam im Team erreicht werden. Damit die Kommunikation unter den Kollegen/innen gelingt, ist es wichtig, sich der eigenen Strategien bewusst zu werden, nützliche Gesprächstechniken gezielt einzusetzen und konkret, wertschätzend und zielorienteiert zu formulieren und damit auch so manch schwierige Gesprächssituationen professionell und souverän zu meistern.

IHK Akademie Traunstein: Seminar Datensicherheit und Datenschutz

Datenschutz, richtig umgesetzt! Die gesetzlichen Anforderungen an die IT-Sicherheit im Unternehmen sind komplex. Zu den rechtlichen Bestimmungen der DS-GVO und des neuen BDSG kommen Anforderungen aus dem GmbH-Gesetz, Aktien-Gesetz und anderen Rechtsnormen hinzu. Die Verantwortlichen - interne IT oder der externe IT-Dienstleister - sind gefordert, die gesetzlichen Regelungen praktisch umzusetzten und eine angepasste Lösung zu finden. Meistern Sie diese Herausforderungen mithilfe des Fachseminars.

IHK Akademie Traunstein: Seminar Praktische Umsetzung des Datenschutzes nach BDSG und DSGVO

Viele Unternehmen stehen vor den Herausforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG): Alle Datenverarbeitungen müssen gesetzeskonform organisiert, durchgeführt und protokolliert werden, formale Pflichten müssen erfüllt und zugleich die technische Umsetzung gewährleistet werden. Mitarbeiter sind zu schulen und zu kontrollieren.

IHK Akademie Traunstein: Zertifikatslehrgang Datenschutzbeauftragte/-r IHK - KOMPAKT

Ihre Qualifizierung für die Zukunft - Datenschutzbeauftragte/r IHK! Die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen ist für fast alle Unternehmen eine größere Herausforderung, zeitgleich wächst der Umsetzungsdruck. Deshalb hat der Gesetzgeber zur Unterstützung der Geschäftsführung den betrieblichen Datenschutzbeauftragten vorgesehen oder sogar vorgeschrieben. Sein Profil ist klar definiert: Die Aufgabe darf nur übernehmen, wer die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt.